Die Sicherheit steht bei uns im Vordergrund. Unsere Techniker kontrollieren und überprüfen ständig unsere Anlagen und Attraktionen, damit die Sicherheit gewährleistet ist.
Hier möchten wir Sie kurz über die wichtigsten Sicherheitsbestimmungen informieren. Bitte beachten Sie diese Regeln und Sie werden mit garantierter „Sicherheit“ einen wunderschönen Tag im Steinwasen Park erleben.
Beachten Sie bitte auch die Hinweisschilder im Park, auf denen die Art des Fahrgeschäftes und die Einschränkungen aufgezeigt werden. So können Sie sich auch vor Ort mit den einzelnen Sicherheitsbestimmungen vertraut machen.
TÜV-Zertifizierung
Regelmäßig werden alle Attraktionen und Spielbereiche im Steinwasen Park von der Zertifizierungsstelle für Fliegende Bauten des TÜV Süddeutschland überprüft. Im Rahmen der Überprüfung werden die Attraktionen auf sicherheitstechnische Aspekte überprüft. Grundvoraussetzung bleiben die technischen Einzelprüfungen der Fahrgeschäfte nach DIN 4112 (Richtlinien für Bemessung und Ausführung für Fliegende Bauten) und nach den Richtlinien für den Bau und Betrieb Fliegender Bauten.
Altersbeschränkungen für die Fahrgeschäfte
Attraktion
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Altersbeschränkung in Begleitung eines Erw.
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Sommerrodelbahn
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ab 3 Jahre bis 7 Jahre im Doppelschlitten
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Spacerunner
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ab 4 Jahre 4 – 9 Jahre
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Gletscherblitz
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ab 4 Jahre 4 – 8 Jahre
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River Splash
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ab 4 Jahre u.1m Größe 4 – 9 Jahre
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Die wichtigsten Regeln für die Benutzung von Fahrgeschäften:
Alter und Größe:
Bei einigen Attraktionen dürfen Kinder erst ab einem Mindestalter mitfahren. Vergleichen Sie dazu bitte die oben stehenden Angaben. Diese Sicherheitsbestimmungen werden vom TÜV vorgegeben und müssen strikt eingehalten werden.
Gepäck:
Bitte beachten Sie, dass Tiere sowie Stöcke oder andere sperrige, spitze und lose Gegenstände nicht mit in die Attraktionen genommen werden dürfen. Diese Gegenstände können in den Attraktionen gefährlich werden und Sie oder auch andere Personen verletzen.
Gesundheit:
Aus Sicherheitsgründen dürfen alkoholisierte Personen keine unserer Anlagen benutzen. Außerdem dürfen Schwangere sowie Personen mit Herz-, Rücken- und ähnlichen Gesundheitsbeschwerden auch nicht alle Fahrgeschäfte benutzen.
Auch Personen, die gehbehindert sind, dürfen leider nicht alle Fahrgeschäfte in Anspruch nehmen. Bitte achten Sie auf die Sicherheitshinweise im Park.
Achten Sie bitte auf Ihre Kinder:
Achten Sie bitte auf Ihre Kinder, denn diese unterschätzen leicht eventuelle Gefahrenquellen. Sorgen Sie immer dafür, dass eine erwachsene Person mitfährt.